Ratgeber
Pflegeleitfaden für Familien
Der Antrag zuerst.
Beim Pflegegrad entscheidet der Zeitpunkt des Antrags mit, ab wann Leistungen greifen.
Fragen Sie nach, bevor Sie zusagen
Siegel und Urkunden helfen bei dieser Entscheidung wenig. Fragen Sie stattdessen nach dem, was schriftlich belegbar ist:
- Wer ist Ihr Vertragspartner, und unter welcher Anschrift ist er erreichbar?
- Welche Aufgaben stehen im Vertrag, und welche stehen ausdrücklich nicht drin?
- Wer ist Ihre Ansprechperson, wenn im Alltag etwas nicht passt?
- Was ist vereinbart, wenn die Betreuungskraft ausfällt?
- Wie lange läuft die Vereinbarung, und wie endet sie?
Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben. Was am Telefon zugesagt wird, lässt sich später nicht nachlesen.